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RDNDr 2 – 32
Vorspann
Der Einsatz von Netzdoppeldrosseln ist zur Strombegrenzung und zur Unterdrückung von Netzrückwirkungen bzw. Kommutierungseinbrüchen notwendig. Dabei erfolgt, durch Aufteilung der Induktivität auf beide Netzzuleitungen, ein symmetrischer Anschluß des Verbrauchers. An jedem Wicklungsteil entsteht etwa der halbe Spannungsabfall. Durch Reihen- und Parallelschaltung der Wicklung ergeben sich weitere Einsatzmöglichkeiten bis zum doppelten Nennstrom und halben Spannungsabfall.
Die Strombegrenzung erfolgt vorzugsweise auf den 25-fachen Nennstrom. Dafür müssen Netzdrosseln mit einer Kurzschlußspannung von 4% (2 x 2%) verwendet werden.
Die Netzdoppeldrossel ist dem Nennstrom des Verbrauchers entsprechend
auszuwählen.
Ausführung:
Offene Ausführung, ortsfest, für Geräteeinbau und Montage in trockenen Räumen, kräftige Fußwinkel zur Befestigung. Anschluß an kriechstromsichere Transformatorenklemmen mit Schraub- und Flachsteckeranschluß 2,8 x 0,8 mm bis 5 A, 6,3 x 0,8 mm bis 20 A. Der Flachsteckeranschluß 2,8 x 0,8 mm darf nach DIN 46249 nur bis 5 A, 6,3 x 0,8 mm bis 20 A belastet werden. Über 20 A werden Schraub-Reihenklemmen oder Kabelschuhe verwendet. Die Klemmen sind handrücken- und fingerberührungssicher nach UVV (BGV A3).
Wicklung bestehend aus 2 gleichwertigen, gegeneinander isolierten Wicklungsteilen.
PE-Anschluß als Flachsteckzunge 6,3 x 0,8 mm. PE-Anschlußschraubklemme als Zubehör lieferbar.
IP 00, geeignet zum Einbau bis Schutzart IP 23, Isolierstoffklasse E, max. Umgebungstemperatur ta 40°C
Technische Daten:
Nennspannung: AC 400 V
Nennspannungsabfall (Uk): 2 x 2% (2 x 2,4% bei 60 Hz)
(Reihenschaltung der Teilwicklungen: 4%)
(Parallelschaltung der Teilwicklungen: 1%)
Nennfrequenz: 50 Hz (60 Hz)
Netzdoppeldrosseln mit abweichenden technischen Daten auf Anfrage lieferbar.